Geheimdienstarbeit: Beispiel 11. September 2001

Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FASZ) waren deutsche Geheimdienste im Vorfeld der Anschläge des 11. September 2001 besser informiert als sie behaupten:

"Reinhard Wagner, bis August 2002 Präsident des Hamburger Verfassungsschutzes, beteuerte nach den Anschlägen vom 11. September, sein Dienst habe von den Attentätern nichts gewußt. Und er fügte hinzu: "Es ist schwer, einen Informanten in der Szene anzuwerben". ( FASZ, 2.2.2003, "Unser Mann in der Moschee" )

Besonders schwer war es für die CIA, denn das Landesamt für Verfassungsschutz verwehrte ihr die Anwerbung eines Spitzels im Umfeld der Attentäter.

"Der US-Geheimdienst CIA hat nach einem Bericht der "Chicago Tribune" vergeblich versucht, in Hamburg einen Spion zu rekrutieren, der mit den Terroristen des 11. September verkehrte. Die CIA habe den in Hamburg lebenden Syrer Mamoun Darkazanli schon 1999 verdächtigt, von einem geplanten Terroranschlag zu wissen und habe versucht, ihn als Informanten anzuheuern, berichtet die Zeitung.

Das Landesamt für Verfassungsschutz habe das Ansinnen des CIA-Agenten vor Ort abgewiesen. Ausländische Dienste dürften in Deutschland nicht tätig werden." ( ... ) "Wenn die Informationen korrekt sind, ist dies der erste Hinweis, daß die USA radikale Moslems in Hamburg lange vor den Anschlägen im Visier hatten" ( Die Welt, 18. 11. 2002, "CIA wollte Syrer als Spion werben" )

Über einen Spitzel im Umfeld der Attentäter ist nun doch bekannt geworden, daß er für das Landesamt für Verfassungsschutz arbeitete.

"Das LfV verfügte über einen Mitarbeiter, der das Amt mit detaillierten Informationen über die Al-Quds-Moschee und ihre radikalen Stammgäste versorgen konnte. Die Unterlagen widersprechen außerdem der oft kolportierten These, wonach es sich bei den Terroristen um sogenannte Schläfer gehandelt habe, die auf ein Signal hin lediglich hätten "aktiviert" werden müssen. Vielmehr schlossen sich die drei Hamburger Todespiloten und ihre Helfershelfer unter den Augen diverser Nachrichtendienste zu einer Terrorgruppe zusammen und planten den wohl spektakulärsten Terroranschlag in der Geschichte - während sie beobachtet wurden." ( FASZ, 2.2.2003, "Unser Mann in der Moschee" )

Obwohl nach den Attentaten des 11. September 2001 deutsche Geheimdienste die Lüge verbreiteten, sie hätten von nichts gewußt, waren sie doch imstande einen mutmaßlichen Täter zu präsentieren. Dazu lesen wir in der Neuen Zürcher Zeitung ( NZZ ) vom 14.11.2001:

"4000 FBI Beamte und einige tausend Polizisten sind mit den Ermittlungen gegen mögliche Täter und Hintermänner beschäftigt" ( ... ) "Tatsache ist, daß die deutschen Antiterror-Behörden klare Anhaltspunkte für eine Täterschaft bin Ladins nach Washington geliefert haben." ( "Amerika sucht die Attentäter" )

und weiter in derselben Ausgabe der NZZ:

"Der Hamburger Innensenator Scholz teilte mit, man habe in der Stadt nach Hinweisen des FBI in der Nacht auf Donnerstag acht Wohnungen durchsucht" ( .. ) "im Zuge der Polizeiaktion sei ein am Flughafen arbeitender Ausländer festgenommen worden" ("Deutschland als Ruheraum für Terroristen")

Man konnte das FBI wohl nicht einfach ignorieren. Dennoch wurde der Festgenommene, Mohammed Raji, schnell wieder auf freien Fuß gesetzt. Er wurde seit langem von deutschen Geheimdiensten überwacht. Raji warnte nach seiner Freilassung seinen Bekannten Shahid Nickels und floh ins Ausland.

"Raji wurde unmittelbar nach dem 11. September 2001 in Hamburg festgenommen - er arbeitete damals am Flughafen. Weil für einen Haftbefehl aber zunächst nicht genügend Beweise zusammengetragen werden konnten, kam er wieder frei. Schnell setzte Raji sich nach Marokko ab, nachdem er zuvor noch einen Insider der Hamburger Islamisten-Szene, der alle Attentäter gut kannte, dazu aufgefordert hatte, Telefonnummern und Kontaktadressen verschwinden zu lassen.

Raji war nicht nur den Hamburger Verfassungsschützern lange vor dem 11. September als radikaler Islamist bekannt. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln hatte ihn im Visier - wie vermutlich fast alle Mitglieder der Hamburger Terrorzelle" ( .. ) "Das BfV hatte aber nicht nur Raji auf dem Radar, sondern auch andere Islamisten, die zum inneren Zirkel der Terrorzelle gehörten" ( FASZ, 2.2.2003, "Unser Mann in der Moschee" )

Die Verdächtigen wurden vom Bundesamt für Verfassungsschutz auch unter Anwendung der Radartechnik überwacht. Radar ermöglicht eine visuelle und akustische Überwachung von Wohnungen von außen, also durch die Wände hindurch.

Auch der mutmaßliche Helfer der Attentäter, Mounir Al Motassadeq, gegen den vor dem Hamburger Oberlandesgericht wegen Beihilfe zu mehrtausendfachem Mord verhandelt wurde, wurde schon 1999 vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet, ebenso Said Bahaji. Das BfV mußte durch einen Vertreter vor dem Oberlandesgericht aussagen.

"So reiste Motassadeq mit Kenntnis des BfV über Istanbul nach Pakistan und von dort weiter in ein Trainingscamp der Al Qaida, wo er sich zum Terroristen ausbilden ließ" ( .. ) "Ein "instruierter Vertreter" des BfV, "Jürgen Lindweiler", sagte dazu am vergangenen Mittwoch lapidar: Auch Said Bahaji habe man beim BfV im Auge gehabt. Bahaji war einer der wichtigsten Unterstützer der Hamburger Piloten und deshalb mit der Dramaturgie des Anschlags wohlvertraut - zumindest wußte er genau wann es an der Zeit war, um unterzutauchen. Schon im August 2001 buchte Bahaji seine Flugtickets und floh knapp eine Woche vor den Anschlägen von Hamburg nach Afghanistan." ( FASZ, 2.2.2003, "Unser Mann in der Moschee" )

Das Bundesamt für Verfassungsschutz behauptet natürlich, von nichts gewußt zu haben.

"Von Bahajis Flucht müßte das BfV eigentlich per Fax informiert worden sein. Denn wie der BfV-Beamte vor Gericht aussagte, wurde Bahaji im Zuge der "Grenzfahnung" beobachtet. Dabei werden die Daten einer verdächtigen Person in einem Fahndungssystem gespeichert. Und zwar mit dem Vermerk: nicht verhaften, aber Reisedaten umgehend dem BfV melden. Das heißt konkret: Wann immer Bahaji aus Deutschland ausgereist ist, hätte der Bundesgrenzschutz das BfV mit einem Fax darüber in Kenntnis setzen müssen." ( ... ) "dem Bundesamt für Verfassungsschutz liegen laut Angaben von "Lindweiler" keine Faxe über Reisebewegungen vor. Stutzig macht noch eine andere Aussage "Lindweilers": und zwar jene, wonach die 3 Hamburger Todespiloten und ihr Helfer Binalshibh vor dem 11. September nicht ins Fahndungsraster des BfV geraten waren. ( FASZ,2.2.2003, "Unser Mann in der Moschee" )

Die Los Angeles Times widerlegt die Aussage des Bundesamtes für Verfassungsschutz, indem sie über das Ausmaß der Überwachung Binalshibhs, des Terrorpiloten Mohammed Atta und ihrer Umgebung berichtet:

"Mehr als 8400 Telefonanrufe an 1400 verschiedenen Telefonanschlüsse wurden innerhalb von 3 Jahren aus dem Hamburger Appartement Binalshibs, das Atta und andere sich geteilt haben, gemacht, was die Probleme der Ermittler erhöht, Zufall von kriminellen Aktivitäten zu unterscheiden." ( LA Times, Onlineausgabe, 30.1.2003, "Witnesses in Terror Trial Threatened, Germany Says" )

Aber was die Los Angeles Times im Detail berichtet, darf ein deutsches Gericht offiziell ebensowenig wissen wie den Inhalt von den Angeklagten wahrscheinlich entlastenden Akten. Dazu lesen wir in der "Welt":

"Im Hamburger Terrorprozeß gegen den mutmaßlichen Terrorhelfer Mounir el Motassadeq stellen das Bundeskriminalamt und der Bundesnachrichtendienst dem Gericht keine Unterlagen zur Verfügung. Das Oberlandesgericht präsentierte am Mittwoch so genannte Sperrerklärungen von Bundeskanzleramt und Innenministerium, wonach vorliegende Aussageprotokolle des in den USA inhaftierten mutmaßlichen Terrorhelfers Ramzi Binalshibh dem Gericht nicht zur Verfügung gestellt werden.

Eine Weitergabe der vertraulichen Aussagen Binalshibhs, der in den USA in Haft sitzt, beeinträchtige die Zusammenarbeit zwischen den Nachrichtendiensten und würde "dem Wohl des Bundes Nachteile einbringen", hieß es in den Erklärungen des Bundeskanzleramtes für den BND und des Innenministeriums für das BKA. Außerdem hätten die US-Behörden die Verwendung der Protokolle ausdrücklich nicht gestattet.( "Die Welt", 23.1.2003, "Terrorprozess: BND und BKA verweigern Unterlagen!" )

Vor allem ist es dem Wohl der Geheimdienste abträglich wenn öffentlich diskutiert wird, in welchem Umfang sie kriminellen Aktivitäten nachgehen und mit welchen Mitteln sie ihre Vorgehensweise geheimhalten.

Es verwundert doch, daß trotz der umfassenden Überwachung der Attentäter durch deutsche Behörden das Gericht auf Verhörprotokolle aus den USA angewiesen ist.

Deutsche Geheimdienste verweigern offensichtlich die offizielle Weitergabe der Ergebnisse ihrer Überwachungsmaßnahmen an die Justiz. Das liegt wohl daran, daß fast alle Überwachungsmaßnahmen der Geheimdienste illegal sind und bei offizieller Verwendung der Ergebnisse die Justiz die Pflicht hätte, gegen die Geheimdienste vorzugehen.

Wie wir später sehen werden, verteilen deutsche Geheimdienste jedoch Geheimdienstakten unter der Hand an Vertreter der Justiz um Gerichtsverfahren in ihrem Sinne zu beeinflussen.

Auch die Aussagen des mutmaßlichen Terrorhelfers Mohammed Haydar Zammar sollen nicht zur Entlastung von Motassadeq vorgebracht werden dürfen:

"Am Mittwoch hatten Motassadeqs Verteidiger beantragt, Zammar, der sich in syrischer Haft befinden soll, als Zeugen zu vernehmen. Zammar, der als Hamburger Werber der Al-Qaida gilt, könne aussagen, dass er El Motassadeq nicht angeworben habe. Beamte von BKA und BND, so die Verteidiger, hätten Kenntnisse über die Vernehmungen Zammars.

In den Sperrerklärungen, die gestern verlesen wurden, hieß es, Aussagen über den Aufenthaltsort Zammars oder dessen Vernehmungen gefährdeten die Zusammenarbeit von BND und BKA mit Partnerdiensten.

Mit dieser Aussage wollte sich Richter Mentz nicht zufrieden geben" ( ... ) "Es sei nicht einsichtig, so Mentz weiter, warum nicht wenigstens das Land genannt werden könne, in dem Zammar sich aufhalte." ( "Die Welt", Onlineausgabe, 1.2.2003, "Terrorprozeß: Gericht will Geheimprotokolle einsehen" )

Der Staat will Informationen nicht nur vor der Bevölkerung strikt geheimhalten, sondern auch vor Vertretern der Justiz in laufenden Verfahren. Obwohl sie in den Zeitungen stehen und für jeden zugänglich sind. In der Washington Post wurde Zammars Aufenthaltsort bereits im Dezember 2002 genannt:

"In mindestens einem Fall leiteten US-Agenten die Gefangennahme und den Transport eines Al-Qaida-Verdächtigten nach Syrien, das seit Jahren ganz oben auf US-Listen von Menschenrechtsverletzern und Unterstützern des Terrorismus steht. Die deutsche Regierung hat vehement gegen die Verbringung protestiert. Der Verdächtige, Mohammed Haydar Zammar, hat sowohl die deutsche als auch die syrische Staatsbürgerschaft. Es konnte nicht herausgefunden werden, wie viel von Zammars Vernehmungsprotokoll Syrien der CIA übergeben hat." ( Onlineausgabe, 26.12.2002, "U.S. Decries Abuse but Defends Interrogations - 'Stress and Duress' Tactics Used on Terrorism Suspects Held in Secret Overseas Facilities" )

Ein Häftling der in dem selben Gefängnis wie Zammar einsaß, berichtete über die Umstände von Zammars Haft:

"In dem Gefängnis sprachen Insassen von einem deutschen Bürger der in einem von Ratten heimgesuchten Kellergeschoß, einem Labyrinth aus Zellen ohne Licht, jede knapp drei Fuß lang, drei Fuß breit und weniger als sechs Fuß hoch, festgehalten wurde, sagte Lakoul. Laut Mitgefangenen wurde der Gefangene nur zu Verhören und zur Folter aus der Zelle geholt. Der Deutsche, sagte bin Lakoul, war Mohammed Haydar Zammar ( ... )" (Washington Post, Onlineausgabe, 31.1.2003, "Al Qaeda Recruiter Reportedly Tortured" )

Anstatt Zammar nach Syrien zu bringen, wo er mit brutalen Methoden verhört wird, hätte die CIA auch das Bundesamt für Verfassungsschutz fragen können. Denn:

"Im Herbst 1997 startete das BfV eine aufwendige Überwachung, die "Operation Zartheit". Im Visier: Mohammed Haydar Zammar." ( .. ) "Unter Observation baute Zammar das europäische Netzwerk der Al Qaida mit auf. Jedesmal, wenn Zammar dafür zu Hause in Hamburg zum Telefon griff und mit europäischen Gesinnungsgenossen sprach, hörte das BfV mit. Zur Überwachung Zammars stand das gesamte nachrichtendienstliche Repertoire bereit, abgesegnet von einem Kontrollgremium des Bundestags: Grenzfahndung, Telefonüberwachung, Observation. Dennoch sei Zammar "nicht extremistisch" aufgefallen - behauptete zumindest "Lindweiler" vor Gericht in Hamburg.

Tatsächlich hätte Zammar das BfV auf die Spur der Todespiloten bringen müssen. Denn während der Gespräche, die das BfV abhörte, fiel zweimal Mohammed Attas vollständiger Familienname, "Mohammed Atta Al Amir".

Vom zweiten Hamburger Todespiloten, Marwan Al Shehhi, wurde sogar die Telefonnummer registriert: Al Shehhi telefonierte allein zweimal mit Zammar, beide Male 1999, als die Planung der Anschläge in die heiße Phase eintrat.

Ob über den dritten Hamburger Todespiloten, Ziad Jarrah, ebenfalls Aufzeichnungen bei deutschen Nachrichtendiensten vorliegen, ist nicht bekannt. Allerdings hat sich Jarrah regelmäßig mit überwachten Personen getroffen." ( ... )

"Es ist deshalb nur schwer vorstellbar, daß der 26 Jahre alte Libanese nicht auch in das Raster der Nachrichtendienste geraten ist.

In Hamburg, wo Jarrah in den Moscheen am Steindamm verkehrte, hatte er auch alle anderen getroffen, die von den deutschen Diensten beobachtet wurden: Motassadeq, Zammar, Bahaji, Raji - und Binalshibh, der schon ins Blickfeld der CIA geraten war. Über genügend Anhaltspunkte und Hinweise auf die späteren Attentäter sowie ihre Helfer verfügten die Nachrichtendienste also schon Jahre vor den Anschlägen." ( FASZ,2.2.2003, "Unser Mann in der Moschee" )

Offensichtlich ist einer der Partnerdienste, mit dem der Bundesnachrichtendienst die Zusammenarbeit nicht gefährdet sehen will, der syrische Geheimdienst. Weniger die CIA, denn die stellte der Bundesregierung einen Bericht über die Aussagen Binalshibhs, der in Pakistan gefasst wurde und an einem nicht genannten Ort verhört wird, zur Verfügung.

Laut der Los Angeles Times beharren die Vereinigten Staaten darauf dass die Akten geheim sind. Die Akten wurden von der Bundesregierung an Staatsanwälte zur Einsicht weitergegeben. Die Washington Post berichtet:

"Die deutsche Regierung hat den Bericht von der CIA erhalten und hat ihn Staatsanwälten in dem Verfahren gezeigt. Aber die Regierung widersetzt sich den Versuchen der Anwälte der Verteidigung ihn zu bekommen." ( ... )

"Die Anwälte von Mounir Motassadeq, 28, gegen den wegen 3000facher Beihilfe zum Mord verhandelt wird, argumentierten daß Aussagen die Binalshibh gegenüber der CIA gemacht hat zeigen werden, daß ihr Klient nichts von den Plänen zur Entführung der US-Flugzeuge wußte, die daraufhin in das World Trade Center und das Pentagon geflogen wurden. Das würde bedeuten daß er der angeklagten Beihilfe nicht schuldig ist, sagten sie." ( ... )

"Die deutsche Regierung behauptet daß die Abschriften geheim sind und daß es eine Abmachung mit den Vereinigten Staaten verletzen würde sie freizugeben. "Sie wurden durch einen Geheimdienst in den Vereinigten Staaten zur Verfügung gestellt , aber mit der strikten Einschränkung, daß sie nur durch Geheimdienste und Sicherheitsbeamte ausgewertet werden können," sagt eine Note des Büros des Deutschen Kanzlers Gerhard Schröder." ( ... )

"Aber die Anwälte der Verteidigung argumentierten daß, weil die Abschriften den Staatsanwälten des Gerichtsverfahrens zur Prüfung ausgehändigt wurden, sie gesetzmäßige Teile des Gerichtsverfahrens sind und kein geschütztes Geheimdienstmaterial. Sie haben auch angemerkt daß Staatsanwälte zugegeben haben ihre Kopien der Abschriften nach dem Lesen vernichtet zu haben, eine potentiell illegale Handlung." ( Onlineausgabe, 29.1.2003, "CIA Report Sought in 9/11 Trial" )

Auch der Richter Albrecht Mentz hat offensichtlich Einsicht in Geheimdienstakten bekommen:

"Später legte Mentz einen Brief der Bundesregierung an das Gericht dar - ihre letzte Verweigerung Material über Zammar auszuhändigen. "Ich kann ihre Aufregung betreffend Binalshibh verstehen", sagte Mentz zu Motassadeq. "Aber bezüglich Zammar, da ist nichts in den Dokumenten was ( ... ) ihren Standpunkt unterstützen würde." Mentz sagte nicht wieso er das weiß." ( Washington Post, Onlineausgabe, 5.2.2003, "9/11 Suspect Could Face Reduced Charges" )

Mounir El Motassadeq ist am 19.2.2003 zu 15 Jahren Haft verurteilt worden.

Die Vorgehensweise von Vertretern der Justiz, der Geheimdienste und der Regierung zeigt, daß in Deutschland aufgrund von Geheimdienstakten Gerichtsverfahren geführt werden und daß diese Geheimdienstakten zum Nachteil von Angeklagten benutzt werden. Der Angeklagte und seine Verteidiger bekommen sie nicht zu Gesicht. Es ist schon ungewöhnlich, daß sie in diesem Fall überhaupt erfahren haben, daß solche Akten von der Justiz verwendet werden.

Der Inhalt solcher Akten kann nicht überprüft werden und soll auch nicht überprüfbar sein, denn ihr einziger Zweck ist die Beeinflussung der Justiz durch Lügen. Könnten diese Lügen von Angeklagten widerlegt werden, würden sie ihren Zweck, nämlich die willkürliche Verurteilung von Angeklagten, nicht mehr erfüllen. So bleiben die Gründe für so manches an den Haaren herbeigezogene, unverhältnismäßig harte Urteil geheim.

Geheim bleibt aber auch, wenn ein Geheimdienst in die Justiz eingreift um Spitzel und Mitarbeiter zu decken. Es verwundert doch immer wieder wenn Täter trotz schwerer Verbrechen wie Mord, organisierter Kriminalität einschließlich Waffen- und Drogenhandel, Erpressung, Zuhälterei oder bei Vergewaltigung ein minimales Strafmaß erhalten oder sogar ganz freigesprochen werden.

Die deutschen Geheimdienste versuchen mit Lüge und Vertuschung die Vorgänge, die zum Attentat auf das World Trade Center und das Pentagon geführt haben, geheimzuhalten. Das Umfeld der Attentäter wurde jahrelang überwacht und es ist, obwohl vieles dagegen spricht, noch zu hoffen, daß es nur bei der Überwachung geblieben ist. Die Geheimdienste hätten dann bewußt weggesehen und so ein politisch erwünschtes Verbrechen möglich gemacht.

Ist es zum Einsatz aktiver Maßnahmen, also zur Beeinflussung und Bearbeitung der Attentäter gekommen, wie es allgemeine Praxis der Geheimdienstarbeit ist, so sind die Drahtzieher der Attentate des 11.9.2001 bei den Geheimdiensten zu finden.

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